Einfuhr von Hunden und Katzen nach Schweden

Die Bestimmungen für die Mitnahme von Haustieren nach Schweden sind in den vergangenen Jahren immer weiter vereinfacht worden. So entfielen ab dem 1. Januar 2012 der Bluttest (Antikörpertitertest) und die Wurmkur gegen den kleinen Fuchsbandwurm. Darüber hinaus werden keine schriftlichen Genehmigungen mehr benötigt, wenn ein Hund oder ein Katze von einem EU-Land nach Schweden mitgenommen wird. Ebenso wenig wie ein Gesundheitsattest sind die Impfungen gegen Leptospirose und Hundestaupe (wenn auch weiterhin empfohlen) vorgeschrieben.

Daher gelten seit dem 1. Januar 2012 folgende Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen nach Schweden:

  • ID-Kennzeichnung mit Mikrochip

    Hunde und Katzen, die innerhalb der EU reisen, müssen einem Mikrochip, der zur Festellung ihrer Identität dient, tragen. Es sollte ein ISO-Chip verwendet werden, um die Mitführung eines eigenen Scanners zu vermeiden. Wenn ein Tier vor dem 3. Juli 2011 mit einer lesbaren Tätowierung, aus der das Datum der Tätowierung hervorgeht, versehen worden ist und einen gültigen Heimtierpass besitzt, muss es nicht nachträglich mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
  • Impfung gegen Tollwut

    Hunde und Katzen müssen gegen Tollwut geimpft sein. Die Grundimpfung kann bei allen ID-gekennzeichneten Tieren vorgenommen werden, die mindestens 3 Monate (90 Tage) alt sind. Wird das Tier vor diesen 3 Monaten geimpft, besitzt die Impfung für die Reise keine Gültigkeit. In diesem Falle muss das Tier erneut geimpft werden, sobald es das Alter von 3 Monaten erreicht hat. Nach der Grundimpfung im Alter von mindestens 3 Monaten müssen weitere 21 Tage vergehen, bevor das Tier nach Schweden einreisen darf.

    Der Tollwut-Antikörpernachweis ist nicht mehr notwendig.
  • Entwurmung

    Die Forderung nach einer Entwurmung des Tieres entfällt.
  • Pass

    Es sollte eine gültige Dokumentation in Form eines Hunde- bzw.Katzenpasses mitgeführt werden, in den der zuständige Tierarzt alle notwendigen Behandlungen eintragen hat.

    Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Schweiz und der Vatikanstaat sind nicht Mitgliedsländer der EU, haben sich aber an die Regelungen der EU angepasst und haben eigene Heimtierpässe, die in der EU Gültigkeit besitzen. Daher reisen Tiere aus diesen Ländern innerhalb der EU mit den gleichen Bedingungen wie Tiere aus den EU-Ländern. Fall es jedoch schwerig sein sollte, einen solchen entsprechenden Pass in diesen Ländern für dort erworbene Tiere zu erhalten, kann in diesem Fall eine die tierärztliche Bescheinigung verwendet werden, die für die Einfuhr von Tieren aus Ländern außerhalb der EU benötigt wird. Um das Formular zu erhalten, muss sich an das schwedische Landwirtschaftsamt (Adresse weiter unter im Text) gewendet werden.
  • Zoll

    Die Einfuhr von Hunden und Katzen ist beim schwedischen Zoll anzumelden. Die dazu notwendigen Informationen finden Sie auf der Homepage des schwedischen Zollamtes (Tullverket).

    Auf der Homepage des Zentralamtes für Landwirtschaft (Jordbruksverket) finden Sie ausführliche Informationen.

    Falls Fragen zu den Bestimmungen entstehen oder detaillierte Informationen benötigt werden, sollte man sich direkt an das Zentralamt für Landwirtschaft in Jönköping wenden.

    Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen
    :
    Tel.: +46 (0) 771-223 223

    Telefonzeiten:
    Montag-Freitag 08.00-12.00, 13.00-16.30 Uhr
    E-Mail: Kontakt
  • Schweden - Norwegen:

    Ist mit dem Hund /der Katze gemäß den geltenden Einfuhrbestimmungen nach Schweden oder Norwegen eingereist worden, kann die schwedisch-norwegische Grenze frei passieren werden.

    Ab dem 11. März 2011 gelten die Bestimmungen: Wer mit einem Hund oder einer Katze von Schweden nach Norwegen reist, muss sein Tier vor der Reise entwurmen (Zwergbandwurm). Ausführliche Informationen dazu finden Sie in englischer Sprache auf der Homepage der norwegischen Behörde Mattilsynet.


Wichtiger Hinweis: In Schweden herrschen zum Teil andere Regeln für den Umgang mit Hunden. Hier werden die Hunde normalerweise an der Leine geführt und Hundekot wird vom Hundehalter aufgesammelt und entsorgt.

  • Einfuhr von Welpen:

    Für Hundewelpen gelten die gleichen Einfuhrbestimmungen wie für erwachsene Hunde. Ausnahmeregelungen bezüglich der Tollwutimpfungen gibt es nicht.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der oben aufgeführten Angaben sowie etwaige Haftung wird nicht übernommen.