Allgemeine Erläuterungen

Das Allemansrätt ist das schwedische Recht zum Gemeingebrauch der Natur. Die Grundregel, an die sich jeder Schwedenbesucher halten sollte, lautet: Nicht stören, nichts zerstören. Das Allemansrätt schränkt den Aufenthalt in der schwedischen Natur ein. Hier soll ein kurzer Überblick gegeben werden, welche Bestimmungen im Allemansrätt beinhaltet sind. Da doch in diesem Bereich oftmals Unklarheiten bestehen und so zu Konflikten führen können.

Respektierung  des Eigentums

Man darf in Schwedens Natur wandern, Fahrrad fahren, reiten und Ski fahren, wenn dadurch Saaten, Schonungen oder ähnliches keinen Schaden nimmt. Jedoch darf ein privates Hausgrundstück nicht ohne Erlaubnis durchquert bzw. sich darauf aufgehalten werden, denn dies würde als Hausfriedensbruch gelten.

Das Hausgrundstück beinhaltet den engeren Bereich um ein Wohn- oder Ferienhaus, der nicht unbedingt einer Umzäunung bedarf. In diesem Bereich hat der Eigentümer einen berechtigten Anspruch auf keine Ruhezstörung. Falls das Haus nicht vor Einblicken geschützt ist, muss es in besonders großem Abstand umgangen werden. Überdies darf es zu keine Behinderungen der Tätigkeiten des Besitzers kommen.

Besondere Vorsicht wird von Reitern verlangt, da hier das Risiko an Flurschäden dementsprechend hoch ist. Dies gilt vor allem für Reitergruppen. Darüber hinaus ist es strengstens untersagt, auf gekennzeichneten Trimm-Dich-Pfaden, Loipen, Wanderwegen oder über weichen, empfindlichen Untergrund zu reiten. Dies gilt gleichermaßen für Mountainbiking, bei dem auch Schäden verursacht werden können.

Eingezäuntes Weideland darf nur durchquert werden, wenn weder die Zäune, noch das Weidevieh in irgendeiner Weise zerstört oder gestört werden. Man sollte nie das ordnungsgemäße Schließen der Gatter vergessen, damit keine Tiere entlaufen können.

Das schwedische Jedermannsrecht / Allemansrätt regelt wie man sich beim Camping oder beim Entfachen von Lagerfeuern verhalten soll.

Das schwedische Jedermannsrecht / Allemansrätt regelt was man beim Boot fahren, Baden, Angeln oder Jagen in der Natur Schwedens beachten soll.

Das schwedische Jedermannsrecht / Allemansrätt regelt was man beim Sammeln von Früchten, Pilzen oder ähnlichem in der Natur Schwedens beachten soll. Aber auch wie man sich mit Hunden verhalten soll.

Das schwedische Jedermannsrecht / Allemansrätt regelt wie man sich mit motorisierten Fahrzeugen in der Natur Schwedens verhalten soll und wie man seine Rastplätze verlassen sollte, um die Natur zu erhalten.