Bad und Bootfahren

In Schwedens Gewässer darf man Baden, Boot fahren sowie eine Nacht mit dem Boot an einem unbewohnten Ufer anlegen und dort an Land gehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Haus- und Ferienhausgrundstücke oder Gebiete mit behördlichen Zutrittsverbot, z.B. Vogel- und Robbenschutzgebiete. Ansonsten gelten die gleichen Regelungen wie beim Campen. Es ist nur in Notfällen gestattet, an Privatstegen festzumachen.

Zusätzlich sollte man sich im Touristenbüro erkundigen, welche lokalen Vorschriften bezüglich Zutrittsverbote, Geschwindigkeits- begrenzungen oder Ähnlichem gelten. Besondere Rücksichtnahme wird von Motorbootfahrern erwartet.

Angeln und Jagen in Schweden

Das Angeln und Jagen sind vom Allemansrätt ausgenommen.

Man darf an den fünf größten Seen Schwedens, dem Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön, sowie an allen Meeresküsten lizensfrei angeln. Von dieser Regelung ausgenommen, ist das Lachsangeln an der Küste Norrlands. Für alle anderen Gewässer und Seen wird ein Angelschein, auch "fiskekort" genannt, benötigt. Daher sollte man sich vorab über die lokalen Bestimmungen, wie z.B. die Schonzeiten oder Erwerbsmöglichkeiten für die "fiskekort", informieren. Es dürfen niemals Angelleinen oder -haken in der Natur zurückgelassen werden, da diese für Tiere zu qualvollen und tödlichen Fallen werden können.

Entdeckt man Baue, Nester oder Nisthöhlen von Tieren sowie Jungtiere, darf man sie nicht in ihrer natürlichen Umgebung stören oder ihre Bauten zerstören. Es ist ebenso das Mitnehmen von Vogeleiern strengstens verboten und wird als ein Tatbestand der Wilderei gewertet! Für die Jagd in Schweden gilt, dass alle wildlebenden Säugetiere und Vögel unter Naturschutz stehen. Sie dürfen nur daher nur nach den Bestimmungen des schwedischen Jagdgesetzes von Jagdscheininhabern bejagt werden.