Camping

Es ist dem Einzelnen erlaubt, in der Natur Schwedens ohne die Einwilligung des Grundbesitzers eine Nacht zu zelten. Dies ist aber nur gestattet, wenn sich der Standort des Zeltes nicht auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche oder in der Nähe eines Wohn- oder Ferienhauses befindet. Falls mit man einer Gruppen zelten oder lagern möchte, dann muss man sich auf jeden Fall vorher die Erlaubnis des Grundbesitzers einholen. Dies gilt auch, wenn man in Sichtweite eines Hauses oder länger als eine Nacht an einem Standort bleiben möchte.

Sollte man mit einem Wohnanhänger oder Wohnmobil campen wollen, ist hier eine besondere Rücksichtnahme geboten. Um aber etwaige Unstimmigkeiten oder Konflikte mit Grundbesitzern zu vermeiden, sollte man sich auf den naturnahen schwedischen Campingplätzen einmieten.

Besondere Vorsicht beim Umgang mit Lagerfeuern

Lagerfeuer sind nur dann gestattet, wenn kein Risiko für Flächen- oder Waldbrände besteht. Es wird bei Brandgefahr ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Daher muss man sich vor einem Outdoor-Aufenthalt beim nächstgelegenen Touristenbüro erkundigen, ob das Entfachen von Feuern gestattet ist. Bei Verlassen des Lagerplatzes muss das Feuer sorgfältig mit Wasser oder Sand gelöscht werden. Sollte sich das Feuer wegen Fahrl&aulm;ssigkeit ausbreiten, dann haftet man ganz allein für den enstandenen Schaden!
Es ist auch verboten, ein Feuer auf Klippen oder Felsen zu entfachen. Da diese durch die entstehende Hitze bersten können und ein nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen kann.