Früchte der Natur

In Schwedens Natur ist es erlaubt: Pilze zu sammeln, wilde Beeren oder Blumen zu Pflücken sowie herabgefallene Zweige oder Reisig aufzulesen. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass bestimmte Pflanzen, aus dem Grund der Bestandsgefährdung, unter Naturschutz stehen. Das sind beispielsweise alle Orchideenarten in Schweden und diese Pflanzen dürfen niemals gepflückt werden. Für andere Eingrenzungen muss man sich im Tourismusbüro informieren.
Es ist aber strengstens untersagt, Äste, Zweige, Laub, Rinde, Borke oder Harz von noch lebenden Bäumen oder Sträuchern abzubrechen, abzureißen oder zu entnehmen. Dies gilt selbstverständlicherweise erst recht für das Fällen von lebenden Bäumen oder Sträuchern.

Hunde

Natürlich darf man den Hund mit in die schwedische Natur nehmen. Jedoch muss beachtet werden, dass vom 1. März bis zum 20. August Leinenzwang herrscht. Der Grund hierfür ergibt sich aus der Tatsache, dass die Wildtiere in dieser Zeit für die Aufzucht ihrer jungtiere absolute Ruhe benötigen. In dieser Zeit kann selbst der friedlichste Hund - nur durch seine bloße Anwesenheit - großen Schaden anrichten. Aber auch in der Zeit ohne Leinenzwang ist die Beaufsichtigung des Hundes dahingehend zu gewährleisten, dass er weder Mensch noch Tier stört oder ihnen Schaden zufügen kann.