Hauskauf in Schweden - Teil II
Ein Haus in Schweden ist sicherlich für viele ein Traum, die ihre Freizeit gern in der schwedischen Natur verbringen oder während des Urlaubs der alltäglichen Hektik in Deutschlands zu entkommen versuchen. Denn in Schweden hat man irgendwie immer das Gefühl, dass die Uhren hier noch langsamer laufen und andere Werte wichtig sind. Im zweiten Teil der Serie wird über den Hauskauf in Schweden selbst berichtet und was man beachten sollte.
Wichtiges zum Thema Hauskauf in Schweden
Ausländer bzw. nicht in Schweden Ansässige können seit dem Jahr 2000 ohne gesonderte Genehmigung Grundbesitz und/oder Immobilien in Schweden erwerben. Viele Norweger, Dänen und natürlich auch Deutsche machen davon Gebrauch und erfüllen sich ihren Traum vom Freizeithaus (fritidshus) oder der Sommerstuga (sommarstuga) in Schweden. Hier im Schwedenblog wird auf einige wichtige Dinge eingegangen, die man beim Kauf eines Hauses in Schweden beachten sollte. Aber es wird keinerlei Gewähr auf die Angaben übernommen.
Sorgfältige Untersuchung vor dem Hauskauf
Auch wenn das Objekt der Begierde von außen schön rot und weiß und richtig schwedisch aussieht, kann es sich bei näherer Betrachtung trotzdem als faules Ei erweisen. Deshalb sollte unbedingt daran gedacht werden, das Wunschobjekt nach etwaigen Mängeln abzusuchen, bevor man mit einem Kauf liebäugelt oder überstürzt den Kaufvertrag unterschreibt!
Denn in Schweden wird erwartet, dass sich der Käufer selbst umfassend informiert und vor dem Kauf die Immobilie auf etwaige Mängel oder Ähnliches untersucht. Obendrein ist es schwierig, bei nachträglich festgestellten Problemen noch zu seinem Recht zu kommen (vor allem wenn diese vorher schon zu erkennen waren). Am besten sollte man diese Untersuchung von einem Fachmann durchführen lassen.
Der Fachmann ist ein unabhängiger Gutachter, den man in jeder gängigen Suchmaschine ("överlåtelsebesiktningar" oder "fastighetsbesiktning") findet. Die Besichtigung durch den schwedischen Gutachter kostet zwischen 1.500 und 3.000 Kronen, und die in Anbetracht etwaiger Mängel, die durch den Laien nicht erkannt werden, gut angelegtes Geld sind. Daher kann es sich durchaus lohnen einen unabhängigen Gutachter für sein schwedisches Ferienhaus in spe zu konsultieren.
Dach, Kamin und Brunnen
Aber auch der Fachmann untersucht leider nicht immer sämtliche kritischen Stellen im Haus. Insbesondere dann nicht, wenn man als künftiger Schwedenhausbesitzer nicht selbst bei der Inspektion anwesend ist.
Vor allem beim Bauuntergrund, der Balkenlage oder dem Dachaufbau wird oft schlampig verfahren und dann lapidar ins Protokoll geschrieben: "Hausgrund und Dachstuhl waren nicht einsehbar..." Dabei lauern gerade hier oftmals die Fallen, wie Fäulnis oder Holzwurm oder ähnliches!
Besonderes Augenmerk sollte ebenfalls auf den Zustand des Kamins und der Wasser-/Abwassersituation gerichtet werden. Denn hier sind viele Vorschriften und Regeln zu beachten, deren Unwissenheit zu teuren Erfahrungen oder bis hin zur Unbewohnbarkeit des geliebten Ferienhauses führen kann.
Daher sind ein Gespräch mit dem im Umkreis zuständigen schwedischen Schornsteinfeger (sotare) und eine Kaminbesichtigung, die auch der Kaminkehrer durchführen kann, unerlässlich. Der schwedische Schornsteinfeger wird vermutlich neben der Besichtigung auch einen sogenannten tryktest durchführen, um eventuell undichte Stellen im Kamin oder Ofen zu finden.
Darüber hinaus sollten Informationen zu der Wasser-/Abwassersituation durch den kommunalen schwedischen Hygienebeauftragen (Miljö- och hälsoskyddsinspektör) eingeholt werden. Dabei kann ebenfalls erfragt werden, wie hoch die laufenden monatlichen/jährlichen Wasser-/Abwasserkosten ungefähr sind.
Sollte ein eigener Trinkwasserbrunnen vorhanden sein, ist eine chemisch-biologische Wasseruntersuchung anzuraten. Die Untersuchung ist günstig und verhindert im Ernstfall, dass man als glücklicher Ferienhausbesitzer erst mal gezwungen ist, einen neuen Trinkwasserbrunnen bohren zu lassen, um sein Wasser ohne Bedenken nutzen zu können.
Ohne Altlasten
Für die eigene Sicherheit kann es auch nicht schaden, beim schwedischen Grundbuchamt nachzufragen, ob der als Verkäufer auftretende Anbieter tatsächlich auch Eigentümer der Immobilie ist und ob das Objekt nicht vielleicht mit einer Hypothek belastet oder verpfändet wurde. Das Stichwort "lastenfreie Übergabe" (friköpt) sollte auf jeden Fall im Kaufvertrag auftauchen.